FAQ – Was Eltern wissen möchten.

Welche Mahlzeiten bekommt mein Kind im Kinderhaus?

Wir achten auf möglichst saisonale, kindgerechte und gesunde Nahrung, die wir selber zubereiten.

Die Kinder erhalten folgende Mahlzeiten:

Frühstück bis 08.15 Uhr, Znüni, Mittagessen, Zvieri

Für Säuglinge wird Schoppenpulver von zu Hause mitgegeben. Das Kinderhaus stellt selbstgemachte Gemüse- und Früchtebrei zur Verfügung. Die Eltern dürfen entscheiden, ob sie diesen für ihr Kind wählen, oder ob sie lieber etwas Eigenes mitbringen. Grössere Kinder bringen keine Esswaren mit.

 

Wie sind die Öffnungszeiten während den Schulferien und an Feiertagen?

Die Elternbeiträge sind für 50 Wochen Betreuung im Jahr berechnet.

Das Kinderhaus bleibt über Weihnachten und Neujahr zwei Wochen geschlossen.

Vor Feiertagen schliessen wir um 17.00 Uhr.

 

Werden kranke Kinder betreut?

Bei ansteckender Krankheit und Pflegebedürftigkeit kann das Kind nicht betreut werden. Im Zweifelsfall entscheidet die Kinderhausleitung, nach Absprache mit den Eltern.
Grundsätzlich achten wir auf den Allgemeinzustand des Kindes.

Bei Erkrankung oder Unfall im Kinderhaus werden die Eltern sofort benachrichtigt. Im Notfall wird das Kind bis zum Abend weiter betreut.

Allergien und andere Empfindlichkeiten müssen vor dem Eintritt besprochen werden.

Die Kinderhausleitung muss über ansteckende Krankheiten in der Familie informiert werden.

 

Wie kann ich Betreuungstage bzw. Betreuungszeiten ändern bzw. kündigen?

Kündigungen oder Anträge für neue Betreuungstage resp. Betreuungszeiten sind dem Kinderhaus mindestens zwei Monate im Voraus schriftlich mitzuteilen und sind nur auf Monatsende hin möglich.

 

Kann auch eine andere Person als die Eltern das Kind abholen?

Falls Ihr Kind einmal von den Betreuungspersonen fremden Personen abgeholt wird, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Falls wir nicht informiert sind, behalten wir das Kind im Kinderhaus zurück, bis wir mit den Eltern Rücksprache halten konnten.

 

Wie und bis wann muss ich mein Kind abmelden wenn es nicht ins Kinderhaus kommen kann?

Falls ihr Kind nicht zur vereinbarten Zeit ins Kinderhaus kommen kann, muss es bis spätestens um 8.50 Uhr telefonisch oder per Mail abgemeldet werden.

Bitte melden Sie uns Ferienabwesenheiten so früh als möglich.

 

Wie läuft die Eingewöhnungszeit ab?

Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern und die Betreuungspersonen ausserordentlich wichtig. Beim ersten Besuch lernt man sich gegenseitig kennen und bespricht zusammen das weitere Vorgehen. Die Eingewöhnungszeit wird auf die Bedürfnisse aller Beteiligten abgestimmt und individuell gehandhabt. Durchschnittlich umfasst die Eingewöhnungszeit zwei Wochen.

 

Wieviele Betreuungstage sind minimal oder maximal möglich?

Für Kinder bis zum Übertritt in den Kindergarten beträgt die Betreuungzeit mindestens 1 ganzer Tage pro Woche. Für alle Kinder besteht die Möglichkeit, zusätzliche (variable) Betreuungzeiten zu vereinbaren.

 

Wie erhalte ich die gebündelten Informationen rund ums Kinderhaus Winterthur?

Laden Sie sich unser Konzept und Leitbild als pdf herunter.

Selbstverständlich stehen wir auch gerne bei einem persönlichen Gespräch Rede und Antwort.

Konzept und Leitbild Kinderhaus